Mitarbeitereinsätze in Luxemburg

Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, haben sich an die Schutzvorschriften des Luxemburger Arbeitsrechts und an die in Luxemburg als allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge einschließlich der geltenden Entlohnungsvorgaben zu halten. Vor Einsatzbeginn müssen Unternehmen, die Mitarbeiter zur Ausführung einer Dienstleistung nach Luxemburg entsenden, über das Entsendeportal der ITM eine online-Meldung abgeben und der ITM die gesetzlich geforderten Dokumente als Nachweis der Einhaltung der in Luxemburg geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im online-Portal zur Verfügung stellen. Zudem müssen einige Dokumente nicht nur im Entsendeportal hochgeladen werden, sondern für Kontrollzwecke vom Entsendeunternehmen zusätzlich in Luxemburg vorgehalten werden. Unternehmen aus dem Bereich Bau, Handwerk und Industrie müssen zudem im Jahresrhythmus eine Meldung beim Luxemburger Wirtschaftsministerium abgeben. Verstöße gegen die Entsendeauflagen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Überwachungs- und Informationspflichten beim Einsatz von Nachunternehmern werden mit Bußgeldern zwischen 1.000 EUR bis 5.000 EUR pro Mitarbeiter sanktioniert.
 

Der EIC-Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg“ informiert über die Meldepflichten beim Luxemburger Wirtschaftsministerium und bei der Luxemburger Arbeitsinspektion ITM, die anwendbaren Bestimmungen des Luxemburger Arbeitsrechts, die Sanktionen bei Regelverstößen gegen die Entsendeauflagen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Überwachungs- und Informationspflichten beim Einsatz von Nachunternehmern, sowie die steuerlichen Vorgaben, die bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg zu berücksichtigen sind.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Grewe

Geschäftsführerin


Telefon: 0651 / 97567-11

E-Mail: grewe@eic-trier.de


EIC-Leitfäden


Aktuelles

  • Mittwoch, 03.06.2026 Luxemburg: Anhebung des Mindestlohns zum 1. Juni 2026

    Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Juni 2026 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.771,33 EUR bzw. mindestens 16,0192 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.325,59 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 19,2231 EUR. 


    Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html

    Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de


  • Donnerstag, 08.05.2025 Luxemburg: Anhebung des Mindestlohns zum 1. Mai 2025

    Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Mai 2025 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.703,74 EUR bzw. mindestens 15,6285 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.244,48 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 18,7542 EUR. 


    Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html

    Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de 

  • Montag, 20.01.2025 Luxemburg: Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2025

    Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.637,79 EUR bzw. mindestens 15,2473 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.165,35 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 18,2968 EUR. 


    Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html

    Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de 


  • Donnerstag, 25.01.2024 Deutschland-Luxemburg: Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze von 19 auf 34 Tage gilt ab 2024 für alle Grenzpendler

    Im neuen DBA Deutschland-Luxemburg vom 1. Januar 2024 wurde die Nichtaufgriffgrenze für deutsche Grenzpendler, die gelegentlich auch in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, auf 34 Tage festgelegt. Die vormals nur für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, geplante Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze von 19 auf 34 Tage, gilt gemäß Art. 14 Abs. 1a des neuen DBA Deutschland-Luxemburg nun für alle Grenzpendler.


    Am 17. April 2024 organisiert die EIC Trier GmbH ein Seminar zum Thema „Arbeiten in Luxemburg - Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für Grenzpendler“, in dem u. a. auch auf die Neuerungen im DBA Deutschland-Luxemburg erörtert werden.



    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.



EIC-Veranstaltungen

EIC - Seminar

Mitarbeitereinsätze in Luxemburg rechtssicher abwickeln

Termin: 30. Juni 2026
Uhrzeit: 9:30 Uhr - ca. 12:30 Uhr
Ort: IHK Trier | Bildungszentrum
Teilnehmerentgelt: 185 EUR zzgl. MwSt.

Ihr Ansprechpartner:

Christina Grewe

Geschäftsführerin

Telefon: 0651 / 97 567-11

E-Mail: grewe(at)eic-trier.de

Einladungsflyer
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EIC - Webinar-Reihe

Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und
der Schweiz

Termin: ab 9. September 2026
Uhrzeit: siehe Einladungsflyer
Ort: Webinar
Teilnehmerentgelt: siehe Einladungsflyer

Ihr Ansprechpartner:

Christina Grewe

Geschäftsführerin

Telefon: 0651 / 97 567-11

E-Mail: grewe(at)eic-trier.de

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EIC - Seminar

Mitarbeitereinsätze in Luxemburg rechtssicher abwickeln

Termin: 27. Oktober 2026
Uhrzeit: 9:30 Uhr - ca. 12:30 Uhr
Ort: IHK Trier | Bildungszentrum
Teilnehmerentgelt: 185 EUR zzgl. MwSt.

Ihr Ansprechpartner:

Christina Grewe

Geschäftsführerin

Telefon: 0651 / 97 567-11

E-Mail: grewe(at)eic-trier.de

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