Willkommen bei der EIC Trier GmbH
Der Weg ins Ausland lohnt sich. Die wichtigsten Handelspartner für deutsche Unternehmen bleiben trotz zunehmender Öffnung der Weltmärkte weiterhin die EU und EFTA-Staaten. Vor allem für KMU bietet der EU-Binnenmarkt aufgrund der zahlreichen Harmonisierungsfortschritte und dem daher vergleichsweise überschaubaren Geschäftsrisiko interessante Absatzpotenziale.
Die EIC Trier GmbH unterstützt rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Markterschließung, Geschäftsabwicklung und Auftragsbeschaffung in Europa.
Donnerstag, 06.07.2023
Luxemburg:
Steuerliche Vereinfachungen für Grenzpendler im Homeoffice ab 2024
Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 6. Juli 2023 in Berlin ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA trägt zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit bei.
Mittwoch, 03.05.2023
Frankreich:
Anhebung des französischen Mindestlohns zum 1. Mai 2023
Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) liegt in Frankreich zum 1. Mai 2023 bei 11,52 EUR pro Stunde und auf Basis einer 35-Stunden Woche bei 1.747,20 EUR im Monat.
Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 90 % des SMIC, Jugendliche unter 17 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 80 % des SMIC. Weitere Informationen zum französischen Mindestlohn finden sich auch online unter: www.smic-horaire.com.
Montag, 03.04.2023
Luxemburg:
Anhebung des Mindestlohns zum 1. April 2023
Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. April 2023 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.508,24 EUR bzw. mindestens 14,4985 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.009,88 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 17,3892 EUR.
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