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Luxemburg:
Anhebung des Mindestlohns zum 1. Juni 2026

Mittwoch, 3. Juni 2026

Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Juni 2026 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.771,33 EUR bzw. mindestens 16,0192 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.325,59 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 19,2231 EUR.

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Ab 1. Juli 2026 bringt das EU-Mobilitätspaket neue Auflagen 
für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr

Montag,  19. Januar 2026

Zum 1. Juli 2026 findet das EU-Mobilitätspaket auch auf leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr Anwendung. Betroffen sind leichte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden oder Kabotage-Fahrten durchführen.




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Kommende Veranstaltungen

Personalverwaltung & Gehaltsabrechnung Frankreich

Termin: 28. Mai 2026


Mehrwertsteuer in Frankreich für Praktiker

Termin: 2. Juni 2026


Luxemburger Gesellschaftsrecht in der Praxis - S. à r. l. und S.A.

Termin: 9. Juni 2026


Beschaffung durch die Bundeswehr. Das müssen Bieter beachten

Termin: 16. Juni 2026

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