Arbeiten in Luxemburg

Rund 30.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Einige Luxemburger Arbeitgeber setzen ihre in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer auch zeitweilig in Deutschland oder in anderen EU-Ländern ein. Zudem arbeiten einige Grenzpendler zeitweise im Homeoffice in Deutschland oder gehen in Deutschland einer Nebenbeschäftigung nach.
Arbeitgeber, die deutsche Grenzpendler beschäftigen, müssen die maßgeblichen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit der jeweiligen Einzelfallkonstellation korrekt zur Anwendung bringen sowie die gängigen Bestimmungen und v. a. die häufigen Änderungen des Luxemburger Arbeitsrechts im Blick behalten.

Der EIC-Leitfaden „Arbeiten in Luxemburg - Steuern. Sozialversicherung und Arbeitsrecht für deutsche Grenzpendler“ bietet einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorgaben, die beim Einsatz von deutschen Grenzpendlern in Luxemburg zu beachten sind.

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Grewe

Geschäftsführerin


Telefon: 0651 / 97567-11

E-Mail: grewe@eic-trier.de


EIC-Leitfäden


Aktuelles

  • Mittwoch, 03.06.2026 Luxemburg: Anhebung des Mindestlohns zum 1. Juni 2026

    Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Juni 2026 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.771,33 EUR bzw. mindestens 16,0192 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.325,59 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 19,2231 EUR. 


    Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html

    Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de


  • Donnerstag, 08.05.2025 Luxemburg:Anhebung des Mindestlohns zum 1. Mai 2025

    Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Mai 2025 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.703,74 EUR bzw. mindestens 15,6285 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.244,48 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 18,7542 EUR. 


    Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html

    Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de 


  • Montag, 20.01.2025 Luxemburg:Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2025

    Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind. Zum 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer im Großherzogtum monatlich mindestens 2.637,79 EUR bzw. mindestens 15,2473 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.165,35 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 18,2968 EUR. 


    Weitere Informationen zu den Luxemburger Mindestlohnvorgaben stellt die Inspection du Travail et des Mines online zur Verfügung unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/salaires.html

    Informationen zu den als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben finden sich unter: https://itm.public.lu/de/conditions-travail/convention-collectives.html


    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de 


  • Donnerstag, 25.01.2024 Deutschland-Luxemburg: Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze von 19 auf 34 Tage gilt ab 2024 für alle Grenzpendler

    Im neuen DBA Deutschland-Luxemburg vom 1. Januar 2024 wurde die Nichtaufgriffgrenze für deutsche Grenzpendler, die gelegentlich auch in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, auf 34 Tage festgelegt. Die vormals nur für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, geplante Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze von 19 auf 34 Tage, gilt gemäß Art. 14 Abs. 1a des neuen DBA Deutschland-Luxemburg nun für alle Grenzpendler.


    Am 17. April 2024 organisiert die EIC Trier GmbH ein Seminar zum Thema „Arbeiten in Luxemburg - Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für Grenzpendler“, in dem u. a. auch auf die Neuerungen im DBA Deutschland-Luxemburg erörtert werden.



    Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: grewe@eic-trier.de.



EIC-Veranstaltungen

EIC - Seminar

Update für Arbeitgeber zu Steuern & Sozialversicherung 

für Grenzpendler in Luxemburg

Termin: 25. Juni 2026
Uhrzeit: 10:00 Uhr - ca. 12:15 Uhr
Ort: IHK Trier | Bildungszentrum
Teilnehmerentgelt: 215 EUR zzgl. MwSt.

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EIC - Seminar

Luxemburger Einkommensteuererklärung: praktischer Leitfaden für Grenzpendler

Termin: 10. November 2026
Uhrzeit: 14:00 Uhr - ca. 16:30 Uhr
Ort: IHK Trier | Bildungszentrum
Teilnehmerentgelt: 215 EUR zzgl. MwSt.

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Christina Grewe

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