EIC Trier GmbH
Ihr Partner im Europa-Geschäft
Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Frankreich entsenden, im Vorfeld des Einsatzes nach Abgabe der SIPSI-Meldung bei der Union des caisses de France Congès Intempéries BTP einen Berufsausweis (Carte BTP) beantragen. Per Dekret vom 15. Februar 2024 wurde nun die Geltungsdauer der Carte BTP gleichermaßen für ausländische als auch für französische Unternehmen auf 5 Jahre festgelegt.
Im neuen DBA Deutschland-Luxemburg vom 1. Januar 2024 wurde die Nichtaufgriffgrenze für deutsche Grenzpendler, die gelegentlich auch in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, auf 34 Tage festgelegt.
VOB kompakt für Unternehmen
Termin: 23. April 2024
Forderungseintreibung in Luxemburg
Termin: 24. April 2024
Webinar-Reihe: Arbeitsrecht in Luxemburg - Abendkurs in 7 Modulen
Termin: ab 25. April 2024
Update für Arbeitgeber zu Steuern & Sozialversicherung für Grenzpendler in Luxemburg
Termin: 7. Mai 2024