EIC Trier GmbH
Ihr Partner im Europa-Geschäft
Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Frankreich entsenden, im Vorfeld des Einsatzes nach Abgabe der SIPSI-Meldung bei der Union des caisses de France Congès Intempéries BTP einen Berufsausweis (Carte BTP) beantragen. Per Dekret vom 15. Februar 2024 wurde nun die Geltungsdauer der Carte BTP gleichermaßen für ausländische als auch für französische Unternehmen auf 5 Jahre festgelegt.
Im neuen DBA Deutschland-Luxemburg vom 1. Januar 2024 wurde die Nichtaufgriffgrenze für deutsche Grenzpendler, die gelegentlich auch in Deutschland oder in Drittstaaten arbeiten, auf 34 Tage festgelegt.
Arbeitsrecht in Luxemburg - Abendkurs in 7 Modulen
Termin: ab 28. Oktober 2024
Reisekostenrecht in Europa für Experten:
Aktuelles und Neuerungen
Termin: 5. November 2024
Luxemburger Einkommensteuererklärung:
praktischer Leitfaden für Grenzpendler
Termin: 6. November 2024
Umsatzsteuer für Experten
Termin: 13. November 2024