Mitarbeitereinsätze in Belgien

Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Belgien entsenden, haben sich an die Schutzvorschriften des belgischen Arbeitsrechts und an die in Belgien als allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge einschließlich der geltenden Entlohnungsvorgaben zu halten. Vor Einsatzbeginn müssen Unternehmen, die Mitarbeiter zur Ausführung eines Einsatzes nach Belgien entsenden, eine Entsendemitteilung (Limosa-Meldung) abgeben, einen Ansprechpartner für die belgischen Kontrollbehörden benennen und für Kontrollzwecke diverse Dokumente als Nachweis der Einhaltung der in Belgien geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vorhalten. Einige Aktivitätsfelder wie z. B. die Montage von Maschinen oder anderen Produkten (Montageprivileg) oder auch dringende Einsätze/ Notfalleinsätze und Geschäftsgespräche sind bei Einhaltung von Zeitkontingenten von den belgischen Entsendeauflagen befreit. Zudem besteht in Belgien die Limosa-Meldepflicht auch für Einsätze von Selbständigen aus dem Baugewerbe, dem fleischverarbeitenden Gewerbe und aus der Reinigungsbranche. Unternehmen, aus dem Bausektor sowie auch Unternehmen, die Arbeiten an unbeweglichen körperlichen Gegenständen durchführen (z. B. Montage von Anlagen, die Gebäudebestandteil werden) unterliegen bei Überschreitung bestimmter Auftragsschwellen der Verpflichtung zur Abgabe einer Vertragsmeldung sowie zur Anwesenheitsregistrierung der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter und Selbständigen. Zu den weiteren Auflagen im Bausektor zählen die Erbringung eines Befähigungsnachweises, die Beantragung eines ConstruBadge, die Treuemarkenmeldung sowie im Bedarfsfall der Abschluss einer 10-jährigen Pflichtversicherung. Verstöße gegen die Entsendeauflagen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Auflagen im Bausektor werden mit Bußgeldern und zum Teil erheblichen Strafzahlungen sanktioniert.

 

Der EIC-Leitfaden „Mitarbeitereinsätze in Belgien“ informiert über die belgischen Entsendeauflagen, die Auflagen im Bausektor, die anwendbaren Bestimmungen des belgischen Arbeitsrechts, die Sanktionen bei Regelverstößen gegen die Entsendeauflagen, die Auflagen im Bausektor und die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, sowie die steuerlichen Vorgaben, die bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Belgien zu berücksichtigen sind.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen jedoch in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

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