Markthürden im EU-Binnenmarkt abbauen

und europäische Gesetzgebung aktiv mitgestalten

Der EU-Binnenmarkt eröffnet auslandsaktiven Unternehmen zahlreiche Geschäftschancen. Mit einem Anteil von 56% der Ausfuhren ist die EU für rheinland-pfälzische Unternehmen der weltweit wichtigste Absatzmarkt. Vor allem eine vergleichsweise hohe Rechtssicherheit, wirtschaftliche und politische Stabilität sowie auch die Marktnähe machen das EU-Geschäft für KMU attraktiv.
Allerdings ist der EU-Binnenmarkt noch nicht vollendet und so bleiben Wachstumschancen ungenutzt. Trotz des gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens gibt es eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Regelungsfeldern, die in den einzelnen EU-Ländern zumindest teilweise unterschiedlich ausgestaltet sind. Diesem Nebeneinander unterschiedlicher Rechtsordnungen und dem Wechselspiel der nationalen Steuerrechtsysteme müssen Unternehmen im EU-Geschäft Rechnung tragen. Zudem führt die Umsetzung des europäischen Sekundärrechts in manchen EU-Mitgliedstaaten zur Schaffung administrativer Hürden aufrgund einer praxisuntauglichen oder unverhältnismäßigen Umsetzung von EU-Richtlinien.
Die Weiterentwicklung des EU-Binnenmarktes und die uneingeschränkte Nutzung des Marktpotenzials in der EU setzt die konsequente Öffnung der Märkte, den Abbau administrativer Hürden und bestehender Handelshemmnisse voraus.


Die EIC Trier GmbH unterstützt als lokaler Partner des Enterprise Europe Network (EEN) Unternehmen bei der Marktbearbeitung in Europa und leistet Hilfestellung bei der Anwendung der Instrumente, welche die EU-Kommission kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zum Abbau von Markthürden im EU-Binnenmarkt sowie zur Mitgestaltung von EU-Rechtsetzung zur Verfügung stellt.




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