Reisekostenrecht in Europa

Zum 1. Januar 2014 ist das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten.

Das Reisekostenrecht erhält somit erstmals ein umfassendes Regelwerk im Einkommensteuer-gesetz, welches das bis Ende 2013 gültige Verwaltungsrecht in den Lohnsteuer-Richtlinien ersetzt. Ziel des neuen gesetzlichen Regelwerks zum Reisekostenrecht ist die Schaffung von mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Unternehmen sollten ihre innerbetrieblichen Reisekostenrichtlinien möglichst zeitnah an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.

 

Wir beraten Sie zu den wesentlichen Bestimmungen des Reisekostenrechts in Europa. Der EIC-Leitfaden „Dienstreisen im In- und Ausland richtig abrechnen“ gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungsinhalte des neuen Reise-kostenrechts unter Berücksichtigung zahlreicher betrieblicher Praxisbeispiele.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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