Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte in Luxemburg

Die rechtsgeschäftliche Gestaltung von Transaktionen wie zum Beispiel Kaufgeschäften erfolgt im Groß- herzogtum auf Grundlage des Code Civil sowie des Code de Commerce. Zudem spielt die Rechtsprechung in Luxemburg eine vergleichsweise bedeutende Rolle. Nur bei grenzüberschreitenden Geschäften kann zwischen Geschäftsleuten im Wege der Rechtswahlklausel das auf den Vertrag anwendbare Recht frei gewählt werden. Sollen jedoch Geschäfte über eine luxemburgische Niederlassung direkt mit den Kunden vor Ort abgewickelt werden, so kommen zwingend der Code Civil und der Code de Commerce des Großherzogtums zur Anwendung.

 

Um sich bei Kaufgeschäften in Luxemburg im Rahmen der Gesetzmäßigkeit zu bewegen und kostspielige Fehler zu vermeiden, ist eine gute Vorbereitung sowie eine umsichtige Gestaltung der vertraglichen Regelungsinhalte ein Muss. Denn trotz umfangreicher Harmonisierungsfortschritte im EU-Binnenmarkt gibt es noch immer Unterschiede zwischen den 28 einzelstaatlichen Rechts- ordnungen in der EU. So sind beispielsweise in Luxemburg die deutsche Regelung zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben oder auch die in Deutschland übliche Inhaltkontrolle bei der Nutzung von AGB nicht anwendbar. Und auch der Eigentumsübergang bei Kaufgeschäften ist in Luxemburg anders geregelt als in Deutschland. Während im Großherzogtum das Eigentum an einer Kaufsache bereits bei Vertragsabschluss übergeht, ist dies nach deutschem Recht erst bei der Übergabe der Kaufsache der Fall.

 

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Abwicklung von Kaufgeschäften in Luxemburg sowie den wesentlichen kaufvertraglichen Regelungsinhalten sind in dem EIC-Leitfaden „Erfolgreiche Geschäftsabwicklung im Großherzogtum“ zusammengefasst. Die in dem EIC-Leitfaden aufgeführten Informationen ersetzen keinesfalls eine rechtliche Beratung. Für die umsichtige Gestaltung individueller vertragsrechtlicher Einzelfragen ist eine fachkundige anwaltliche Beratung empfehlenswert.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.



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