Arbeiten in Luxemburg - Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung für deutsche Grenzpendler
Rund 30.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Einige regionale Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer zeitweise sowohl an ihrem Firmensitz in Deutschland als auch in ihrer Niederlassung in Luxemburg bzw. entsenden ihre in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer im Auftrag des Luxemburger Unternehmens zu Arbeitseinsätzen nach Deutschland oder in Drittländer. Für die korrekte Behandlung solcher grenzüberschreitenden Sachverhalte müssen sich Arbeitgeber mit einer Reihe von steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen vertraut machen. Aufgrund der Komplexität der Materie und häufiger Gesetzesänderungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, die sich zuweilen als sehr kostspielig erweisen können. Arbeitgeber sollten daher die für den Einsatz von Grenzpendlern maßgeblichen Reglungen kennen und auch Gesetzesänderungen unbedingt im Blick behalten
Wir geben Ihnen in dem Leitfaden „Arbeiten in Luxemburg - Steuern. Sozialversicherung und Arbeitsrecht für deutsche Grenzpendler“ einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorgaben, welche Arbeitgeber beim Einsatz von deutschen Grenzpendlern in Luxemburg beachten müssen.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Montag, den 11.01.2021
Luxemburg: Anhebung des Mindestlohn zum 1. Januar 2021
Luxemburg verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, an den auch Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland gebunden sind.Mittwoch, 27.05.2020
Luxemburg: Neue Bescheinigung für Berufspendler
Donnerstag, den 09.04.2020
Grenzpendler Deutschland-Luxemburg: Zeitweilige Aussetzung der 19-Tage Regelung für Home-Office-Tage aufgrund der Corona-Pandemie
Montag, den 16.03.2020
"Zertifikat für Berufspendler als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen Deutschland und Luxemburg"
PDF-Dokument [107.4 KB]
Dienstag, den 24.10.2017
Luxemburg: Anpassung der Steuerklasse
für verheiratete Grenzpendler von denen ein Partner in Luxemburg tätig ist
E I C - S E M I N A R
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Luxemburger Einkommensteuererklärung: praktischer Leitfaden für Grenzpendler
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Termin: | 28. Februar 2023 |
Uhrzeit: | 14:00 Uhr - ca. 16:30 Uhr |
Ort: | IHK Trier | Bildungszentrum | Raum 1.7 |
Teilnehmerentgelt: | 175 EUR zzgl. MwSt. |
E I C - S E M I N A R
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Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für Grenzpendler
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Termin: | 19. April 2023 |
Uhrzeit: | 9:30 Uhr - ca. 16:00 Uhr |
Ort: | IHK Trier | Bildungszentrum | Raum 1.7 |
Teilnehmerentgelt: | 225 EUR zzgl. MwSt. |
E I C - S E M I N A R
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Luxemburger Einkommensteuererklärung: praktischer Leitfaden für Grenzpendler
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Termin: | 7. November 2023 |
Uhrzeit: | 14:00 Uhr - ca. 16:30 Uhr |
Ort: | IHK Trier | Bildungszentrum | Raum 1.7 |
Teilnehmerentgelt: | 175 EUR zzgl. MwSt. |