Steuerliche Aspekte im Frankreichgeschäft
Beim Aufbau einer Niederlassung im Ausland kommen zwangsläufig steuerliche Erwägungen zum Tragen. Neben haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen sind immer auch die steuerlichen Konsequenzen der gewählten Niederlassungs- und Rechtsform unter Berücksichtigung der Bedürfnisse grenzüberschreitender Unternehmenskonstellationen zu bedenken.
Beim Aufbau einer Vertriebsstruktur im Ausland gilt es daher immer das Steuerrecht im Sitzstaat der Muttergesellschaft, das Steuerrecht im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft sowie die einschlägigen DBA-Reglungen zu berücksichtigen. Hinzu kommen u. U. spezielle inländische Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen des französischen Steuerrechts. Aktuelle Informationen zum französischen Steuerrecht sind im Internet zugänglich unter www.impots.gouv.fr.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine steuerliche Beratung. Die Beratung durch einen im deutschen und französischen Steuerrecht erfahrenen Steuerberater ist im Vorfeld der Niederlassungsgründung grundsätzlich ratsam.
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