Rechtliche Abwicklung von Geschäften in Frankreich
Die rechtsgeschäftliche Gestaltung von Transaktionen wie zum Beispiel Kaufgeschäften erfolgt in Frankreich auf Grundlage des Code Civil sowie des Code de Commerce. Zudem spielt die Rechtsprechung in Frankreich eine nicht zu unterschätzende Rolle. Nur bei grenzüberschreitenden Geschäften kann zwischen Geschäftsleuten im Wege der Rechtswahlklausel das auf den Vertrag anwendbare Recht frei gewählt werden. Sollen jedoch Geschäfte über eine französische Niederlassung direkt mit den Kunden vor Ort abgewickelt werden, so kommen zwingend der französische Code Civil und der Code de Commerce zur Anwendung.
Um sich bei Kaufgeschäften in Frankreich im Rahmen der Gesetzmäßigkeit zu bewegen und kostspielige Fehler zu vermeiden, ist eine gute Vorbereitung sowie eine umsichtige Gestaltung der vertraglichen Regelungsinhalte ein Muss. Denn trotz umfangreicher Harmonisierungsfortschritte im EU-Binnenmarkt gibt es noch immer Unterschiede zwischen den 28 einzelstaatlichen Rechts-ordnungen in der EU. So ist beispielsweise in Frankreich die deutsche Regelung zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben nicht anwendbar und Haftungsbeschränkungen auch im B2B-Geschäft sind in der Grande Nation strikter geregelt als in Deutschland. Zudem kennt der französische Code Civil auch im Vergleich zum BGB hinsichtlich des Eigentumsübergangs bei Kaufgeschäften eine abweichende Regelung. Denn während in Frankreich das Eigentum an einer Kaufsache bereits bei Vertragsabschluss übergeht, ist dies nach deutschem Recht erst bei der Übergabe der Kaufsache der Fall.
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Abwicklung von Kaufgeschäften in Frankreich sowie den wesentlichen kaufvertraglichen Regelungsinhalten sind in dem EIC-Leitfaden „Erfolgreiche Abwicklung von Geschäften in Frankreich“ zusammengefasst. Die in dem EIC-Leitfaden aufgeführten Informationen ersetzen keinesfalls eine rechtliche Beratung. Für die umsichtige Gestaltung individueller vertragsrechtlicher Einzelfragen ist eine fachkundige anwaltliche Beratung empfehlenswert.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche Beratung.
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EIC-Leitfaden | "Erfolgreiche Bearbeitung des französischen Marktes über Vertriebspartner und Außendienstmitarbeiter" |
Französische Gesetzgebung: www.legifrance.gouv.fr