Niederlassungsformen und Gesellschaftsrecht in Frankreich
Als Formen für eine Marktpräsenz in Frankreich bieten sich die Zweigniederlassung, die Tochtergesellschaft bzw. alternativ ein nicht mit der deutschen Mutter-gesellschaft verbundenes Unternehmen sowie die Joint-Venture. Oft bevorzugen Investoren insbesondere bei einem längerfristigen Marktengagement die Errichtung einer eigenständigen rechtlichen Einheit in Form einer Tochtergesellschaft bzw. eines von der deutschen Muttergesellschaft losgelösten Unternehmens. Bei zeitlich begrenzten Aktivitäten hingegen, kann die Errichtung einer Zweigniederlassung von Vorteil sein.
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Zweigniederlassung und die Marktpräsenz in Form einer eigenständigen rechtlichen Einheit sowie die Grundlagen des französischen Gesellschaftsrechts. Auf die Joint-Venture wird aufgrund der geringen Praxistauglichkeit hier nicht näher eingegangen. Unterstützung bei der Standortsuche und –auswahl sowie Informationen zu Förderprogrammen und zum Wirtschaftsrecht erhalten deutsche Investoren kostenlos bei der Invest in France Agency.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt ist grundsätzlich ratsam.
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