Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich
Die deutsch-französischen Handelsbeziehungen sind traditionell sehr eng. Deutschland und Frankreich sind füreinander die weltweit wichtigsten Handelspartner. Zum Leistungsangebot deutscher Unternehmen in Frankreich zählen jedoch nicht nur die reinen Waren-lieferungen sondern auch verstärkt die grenz-überschreitende Durchführung von produktbegleitenden Dienstleistungen wie Montage, Reparaturen und Wartung von Maschinen und Anlagen sowie auch die Durchführung von Arbeiten im Bereich Bau- und Baunebengewerbe. Diese Tätigkeiten unterliegen weitaus komplexeren Regeln als einfache Warenlieferungen. So müssen vor Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich einige steuerliche, entsende- und arbeitsrechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Im Baubereich ist darüber hinaus der Abschluss einer zehnjährigen Pflichtversicherung notwendig.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Wir haben für Sie in dem Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich“ einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die bei Bau- und Montageleistungen im Nachbarland zu berücksichtigen sind, zusammengestellt.
Frankreich: Entsendungsformalitäten und ihre Folgen
EIC-Leitfaden | "Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich" |
sipsi_manuel_d_utilisation_portail_de_de[...]
PDF-Dokument [948.9 KB]
sipsi_navodila za uporabo v angl jeziku.[...]
PDF-Dokument [945.9 KB]
Die neuen Formalitäten für die Entsendung bestimmter Arbeitnehmer in der Transportwirtschaft nach Frankreich
DE_-_FAQ_detachement_15_juin_2016.pdf
PDF-Dokument [180.6 KB]
DE_-_Remuneration_minimum_TR_marchandise[...]
PDF-Dokument [135.4 KB]
DE_-_tableau_synthetique_duree_du_travai[...]
PDF-Dokument [38.9 KB]
DE_-_tableau_synthetique_duree_du_travai[...]
PDF-Dokument [38.6 KB]
Mitarbeitereinsätze in der EU - zusätzliche Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie beachten
Kurzübersicht_Einsätze_EU_Corona_Maßnahm[...]
PDF-Dokument [244.2 KB]
Freitag, den 30.10.2020
Mitführung eines Justificatif de déplacement professionnel für Einsätze in Frankreich nötig
Seit dem 30. Oktober 2020 ist aufgrund des corona-bedingten Lockdowns bei geschäftlichen Einsätzen in Frankreich die Mitführung eines Jusitificatif de déplacement professionnel nötig. Das Dokument steht online auf der Webseite des französischen Innenministeriums zur Verfügung unter:
https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement
Samstag, den 17.10.2020
Frankreich: Reisewarnung nun für ganz Frankreich
Das RKI stuft seit dem 17. Oktober ganz Kontinentalfrankreich inkl. der Region Grand-Est sowie die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Guadeloupe, St. Martin, La Réunion sowie Martinique als Risikogebiet ein.
Donnerstag, den 01.10.2020
Frankreich: Reisewarnung für ganz Frankreich außer Grand-Est
Das RKI stuft seit dem 30. September ganz Frankreich inkl. der französischen Überseegebiete mit Ausnahme der Region Grand-Est als Risikogebiet ein.
Montag, den 28.09.2020
Frankreich: Reisewarnung für diverse Regionen in Frankreich
sowie die französischen Überseegebiete
Das RKI stuft zurzeit folgende französische Regionen und Überseegebiete als Risikogebiet ein:
Donnerstag, den 17.09.2020
Frankreich: Reisewarnung für diverse Regionen in Frankreich sowie die französischen Überseegebiete
das RKI stuft weitere französische Regionen und Überseegebiete als Risikogebiet ein. Für Unternehmen aus Rheinland-Pfalz, die in diesen Regionen geschäftlich zu tun haben, gelten neben den französischen Entsendeauflagen und den anwendbaren französischen Arbeits- und Beschäftigungs-bedingungen, zusätzliche Vorgaben.
Dienstag, den 25.08.2020
Frankreich: Reisewarnung für die Region Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris und Provence-Alpes-Côte-d'Azur
Die Region Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris) und Provence-Alpes-Côte-d’Azur wurden vom RKI als Risikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt hat für diese beiden Regionen eine Reisewarnung ausgesprochen.
Montag, den 15.06.2020
Frankreich öffnet wieder Grenzen für Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland
Seit Montag dem 15. Juni sind die seit dem 18. März 2020 in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bestehenden Einreisebeschränkungen nach Frankreich für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland aufgehoben.
Deutsche Unternehmen können somit wieder grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze nach Frankreich unter Berücksichtigung der französischen Entsendeauflagen sowie auch der Einhaltung der französischen Mindestarbeitsbedingungen und der aufgrund der Corona-Pandemie in Frankreich vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen durchführen.
Mittwoch, den 13.05.2020
Lockerung der deutschen Grenzkontrollen
An ersten deutschen Grenzen sollen die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Kontrollen ab dem Wochenende gelockert werden. Das gab Bundesinnenminister Horst Seehofer bekannt und bestätigte damit Berichte der Deutschen Presseagentur.
An der Grenze zu Luxemburg sollen die Kontrollen am 15. Mai, also am Freitag, auslaufen. Mit Dänemark liefen derzeit noch die Abstimmungen.
Mit Frankreich, der Schweiz und Österreich habe die Bundesregierung eine Übereinkunft getroffen, die Kontrollen noch bis zum 15. Juni fortzusetzen. Allerdings sollen ab dem Wochenende alle Grenzübergänge geöffnet und nur noch stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.
Ab dem 15. Juni sollen demnach an allen deutschen Grenzen die Kontrollen enden, sofern das Infektionsgeschehen in Deutschland und in den Nachbarstaaten dies zulasse, so Seehofer weiter. Ab dann sollen auch Einreisen aus Drittstaaten wieder möglich sein.
Donnerstag, den 16.04.2020
Frankreich schließt bis auf weiteres die Grenzen
für Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland
Ab sofort sind grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland nach Frankreich bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel dem grenzüberschreitenden Warentransport oder dem Einsatz von Mitarbeitern im Gesundheitssektor verboten.
PDF-Dokument [108.1 KB]
Donnerstag, den 09.04.2020
Corona-Pandemie und Mitarbeiterentsendung nach Frankreich : Neue Bescheinigung ist verpflichtend
Ab sofort müssen Reisende, die auf französisches Territorium einreisen möchten, eine Bescheinigung vorweisen, die die Notwendigkeit der Einreise begründet. Diese Bescheinigung ist auch für Mitarbeiter, die nach Frankreich entsendet werden, notwendig.
Link zum Innenministerium Frankreich
Freitag, den 03.04.2020
Grenzüberschreitende Einsätze in der EU und der Schweiz -
Auflagen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie
Donnerstag, den 27.06.2019
Frankreich:
Neue Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern: Die lang erwartete Vereinfachung der Regeln kommt doch noch nicht
Montag, den 03.09.2018
Frankreich:
Gesetz zur Schaffung von Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen in Frankreich verabschiedet
Donnerstag, den 26.04.2018
Frankreich:
Wirtschaftsminister aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland drängen auf internationale Vereinbarung mit Frankreich über Erleichterungen für grenznahe Unternehmen.
Donnerstag, den 04.01.2018
Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich:
Erste Erleichterungen bei Auflagen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich in Sicht
Freitag, den 31.03.2017
Frankreich:
Berufsausweis (Carte BTP) ist für ausländische Unternehmen im Baugewerbe nun bei Einsätzen in Frankreich verpflichtend
Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Unternehmen aus dem Baugewerbe, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Frankreich entsenden, im Vorfeld des Einsatzes einen Berufsausweis (Carte BTP) beantragen.
Freitag, den 03.03.2017
Frankreich: Auch im Falle von technischen Störungen des Online-Meldeverfahrens SIPSI keine Entsendemitteilung in Papierform mehr möglich –ansonsten drohen Bußgelder!
Freitag, den 03.06.2016
Entsendemitteilung nun auch bei Warenlieferungen nach Frankreich Pflicht
In Anlehnung an Art. D 341-5-7, Code du Travail müssen Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Frankreich zur Ausführung von Dienstleistungen entsenden, diese bei der zuständigen örtlichen Arbeitsinspektion beziehungsweise auch online über das französische Verwaltungsportal www.service-public.fr melden.
E I C - ONLINE-Seminar
|
|
Aktuelles & Neuerungen bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreich
|
|
Termin: | Dienstag | 26. Januar 2021 |
Uhrzeit: | 14:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 155 EUR zzgl. MwSt. |
Allgemeine Informationen zu unseren Online-Seminaren |