Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich
Die deutsch-französischen Handelsbeziehungen sind traditionell sehr eng. Deutschland und Frankreich sind füreinander die weltweit wichtigsten Handelspartner. Zum Leistungsangebot deutscher Unternehmen in Frankreich zählen jedoch nicht nur die reinen Waren-lieferungen sondern auch verstärkt die grenz-überschreitende Durchführung von produktbegleitenden Dienstleistungen wie Montage, Reparaturen und Wartung von Maschinen und Anlagen sowie auch die Durchführung von Arbeiten im Bereich Bau- und Baunebengewerbe. Diese Tätigkeiten unterliegen weitaus komplexeren Regeln als einfache Warenlieferungen. So müssen vor Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich einige steuerliche, entsende- und arbeitsrechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Im Baubereich ist darüber hinaus der Abschluss einer zehnjährigen Pflichtversicherung notwendig.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Wir haben für Sie in dem Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich“ einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die bei Bau- und Montageleistungen im Nachbarland zu berücksichtigen sind, zusammengestellt.
EIC-Leitfaden | "Mitarbeitereinsätze in Frankreich" |
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Die neuen Formalitäten für die Entsendung bestimmter Arbeitnehmer in der Transportwirtschaft nach Frankreich
DE_-_FAQ_detachement_15_juin_2016.pdf
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DE_-_Remuneration_minimum_TR_marchandise[...]
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DE_-_tableau_synthetique_duree_du_travai[...]
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Mittwoch, 03.05.2023
Frankreich:
Anhebung des französischen Mindestlohns zum 1. Mai 2023
Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) liegt in Frankreich zum 1. Mai 2023 bei 11,52 EUR pro Stunde und auf Basis einer 35-Stunden Woche bei 1.747,20 EUR im Monat.
Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 90 % des SMIC, Jugendliche unter 17 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 80 % des SMIC. Weitere Informationen zum französischen Mindestlohn finden sich auch online unter: www.smic-horaire.com.
Donnerstag, 05.01.2023
Frankreich:
Anhebung des französischen Mindestlohns zum 1. Januar 2023
Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) liegt in Frankreich zum 1. Januar 2023 bei 11,27 EUR pro Stunde und auf Basis einer 35-Stunden Woche bei 1.709,28 EUR im Monat.
Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 90 % des SMIC, Jugendliche unter 17 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 80 % des SMIC. Weitere Informationen zum französischen Mindestlohn finden sich auch online unter: www.smic-horaire.com.
Mittwoch, den 02.02.2022
Mobilitätspaket der EU - neue Entsendeauflagen bei Transporten in der EU
Am 2. Februar 2022 sind die neuen Vorgaben des EU-Mobilitätspakt (RL 2020/ 1057 EU) für Entsendungen im Transportsektor innerhalb der EU in Kraft getreten.
E I C - Webinar - Reihe
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Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz
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Termin: | 5. + 6. + 7. September 2023 |
Uhrzeit: | siehe Einladungsflyer |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 315 € für alle Webinare, 275 € für vier Webinare, 235 € für drei Webinare, 195 € für zwei Webinare und für 155 € ein Webinar jeweils zzgl. MwSt. zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Die Einführung am 5. September 2023 ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten. |