Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht in Frankreich beruht auf dem Code du Travail sowie auf Verordnungen, Rechtsprechung und Tarifverträgen. Das französische Arbeitsrecht betrifft alle Arbeitnehmer, die in Frankreich einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen. In Frankreich spielen tarif- vertragliche Bestimmungen eine wichtige Rolle und müssen bei der Ausführung und Beendigung von Arbeitsverträgen unbedingt berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es über 700 allgemeinverbindliche Tarifverträge in Frankreich.
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Grundlagen des französischen Arbeitsrechts, ersetzt jedoch in keinem Fall eine rechtliche Beratung. Detaillierte Informationen zum französischen Arbeitsrecht finden sich im Internet in französischer Sprache unter www.legifrance.gouv.fr und http://vosdroits.service-public.fr. Zudem informiert über das französische Arbeitsrecht der Service Info-Emploi du Ministère de l`Emploi, du Travail et de la Cohésion sociale unter www.travail.gouv.fr.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche Beratung.
Informationen zu den Arbeitgeber-Formalitäten beim Einsatz von Außendienstmitarbeitern in Frankreich (Tfe)
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E I C - Online - S E M I N A R
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Arbeitsrecht in Frankreich - in 3 Modulen
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Termin: | ab 16. November 2022 |
Uhrzeit: |
14:00 - ca. 16:30 Uhr |
Ort: | Webinarreihe |
Teilnehmerentgelt: |
315 EUR zzgl. MwSt. kompletter Kurs 165 EUR zzgl. MwSt. pro Modul |
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