Markterfolg im Frankreichgeschäft
Frankreich ist Deutschlands wichtigster Absatzmarkt in Europa und rangiert auf der weltweiten Rangliste der deutschen Handelspartner auf Platz zwei. Attraktive Geschäftschancen finden deutsche Unternehmen heute in Frankreich zunehmend in den Wachstumsbranchen, welche diverse Nischenmärkte bieten. Deutsche Produkte und Dienstleistungen genießen in Frankreich aufgrund ihrer hohen Qualität und Zuverlässigkeit sowohl im B2B-Geschäft als auch im B2C-Geschäft ein ausgezeichnetes Renommee.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.
EIC-Leitfaden | "Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich" |
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EIC-Leitfaden | „Erfolgreiche Abwicklung von Geschäften in Frankreich“ |
Informationen und Dienstleistungen zum Zahlungsverkehr,
zur Zahlungssicherung sowie zur Eintreibung von Forderung
im Frankreichgeschäft
Mitarbeitereinsätze in der EU - zusätzliche Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie beachten
Stand: 19.01.2021
Kurzübersicht_Einsätze_EU_Corona_Maßnahm[...]
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Montag, den 09.11.2020
Deutschland: Neue Quarantäneregelung für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten
Am 9. November 2020 tritt in Rheinland-Pfalz die 1. Änderungsverordnung zur Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft.
Hiernach verkürzt sich die Quarantäne für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten von 14 auf 10 Tage.
Freitag, den 30.10.2020
Mitführung eines Justificatif de déplacement professionnel für Einsätze in Frankreich nötig
Seit dem 30. Oktober 2020 ist aufgrund des corona-bedingten Lockdowns bei geschäftlichen Einsätzen in Frankreich die Mitführung eines Jusitificatif de déplacement professionnel nötig. Das Dokument steht online auf der Webseite des französischen Innenministeriums zur Verfügung unter:
https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestations-de-deplacement
Samstag, den 17.10.2020
Frankreich: Reisewarnung für ganz Frankreich
Das RKI stuft seit dem 17. Oktober ganz Kontinentalfrankreich inkl. der Region Grand-Est sowie die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Guadeloupe, St. Martin, La Réunion sowie Martinique als Risikogebiet ein.
Donnerstag, den 01.10.2020
Frankreich: Reisewarnung für ganz Frankreich außer Grand-Est
Das RKI stuft seit dem 30. September ganz Frankreich inkl. der französischen Überseegebiete mit Ausnahme der Region Grand-Est als Risikogebiet ein.
Montag, den 28.09.2020
Frankreich: Reisewarnung für diverse Regionen in Frankreich
sowie die französischen Überseegebiete
Das RKI stuft zurzeit folgende französische Regionen und Überseegebiete als Risikogebiet ein:
Donnerstag, den 17.09.2020
Frankreich: Reisewarnung für diverse Regionen in Frankreich sowie die französischen Überseegebiete
das RKI stuft weitere französische Regionen und Überseegebiete als Risikogebiet ein. Für Unternehmen aus Rheinland-Pfalz, die in diesen Regionen geschäftlich zu tun haben, gelten neben den französischen Entsendeauflagen und den anwendbaren französischen Arbeits- und Beschäftigungs-bedingungen, zusätzliche Vorgaben.
Dienstag, den 25.08.2020
Frankreich: Reisewarnung für die Region Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris und Provence-Alpes-Côte-d'Azur
Die Region Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris) und Provence-Alpes-Côte-d’Azur wurden vom RKI als Risikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt hat für diese beiden Regionen eine Reisewarnung ausgesprochen.
Montag, den 15.06.2020
Frankreich öffnet wieder Grenzen für Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland
Seit Montag dem 15. Juni sind die seit dem 18. März 2020 in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bestehenden Einreisebeschränkungen nach Frankreich für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland aufgehoben.
Deutsche Unternehmen können somit wieder grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze nach Frankreich unter Berücksichtigung der französischen Entsendeauflagen sowie auch der Einhaltung der französischen Mindestarbeitsbedingungen und der aufgrund der Corona-Pandemie in Frankreich vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen durchführen.
Mittwoch, den 13.05.2020
Lockerung der deutschen Grenzkontrollen
An ersten deutschen Grenzen sollen die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Kontrollen ab dem Wochenende gelockert werden. Das gab Bundesinnenminister Horst Seehofer bekannt und bestätigte damit Berichte der Deutschen Presseagentur.
An der Grenze zu Luxemburg sollen die Kontrollen am 15. Mai, also am Freitag, auslaufen. Mit Dänemark liefen derzeit noch die Abstimmungen.
Mit Frankreich, der Schweiz und Österreich habe die Bundesregierung eine Übereinkunft getroffen, die Kontrollen noch bis zum 15. Juni fortzusetzen. Allerdings sollen ab dem Wochenende alle Grenzübergänge geöffnet und nur noch stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.
Ab dem 15. Juni sollen demnach an allen deutschen Grenzen die Kontrollen enden, sofern das Infektionsgeschehen in Deutschland und in den Nachbarstaaten dies zulasse, so Seehofer weiter. Ab dann sollen auch Einreisen aus Drittstaaten wieder möglich sein.
Mittwoch, den 22.04.2020
Corona-Krise und Insolvenzen von Unternehmen in Frankreich
Aktueller Newsletter von Epp & Kühl zum französischen Recht der Firmeninsolvenzen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise.
Donnerstag, den 16.04.2020
Frankreich schließt bis auf weiteres die Grenzen
für Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland
Ab sofort sind grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland nach Frankreich bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel dem grenzüberschreitenden Warentransport oder dem Einsatz von Mitarbeitern im Gesundheitssektor verboten.
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Donnerstag, den 09.04.2020
Corona-Pandemie und Mitarbeiterentsendung nach Frankreich : Neue Bescheinigung ist verpflichtend
Ab sofort müssen Reisende, die auf französisches Territorium einreisen möchten, eine Bescheinigung vorweisen, die die Notwendigkeit der Einreise begründet. Diese Bescheinigung ist auch für Mitarbeiter, die nach Frankreich entsendet werden, notwendig.
Link zum Innenministerium Frankreich
Freitag, den 03.04.2020
Grenzüberschreitende Einsätze in der EU und der Schweiz -
Auflagen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie
Freitag, den 20.03.2020
Noch offene Grenzübergangsstellen zu Deutschland
Deutschland hat Orte festgelegt, an denen ein Grenzübertritt aus Frankreich, Luxemburg, Österreich, Dänemark und der Schweiz noch möglich sein soll. Alle weiteren Grenzübergänge sollen dagegen von diesem Freitag an (20. März 2020) wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben.
Noch offene Grenzübergangsstellen von Frankreich nach Deutschland:
Altenheim-Pflimlin-Brücke (Plobsheim/F)
Kehl-Europabrücke (Strasbourg/F)
Kehl-Eisenbahnbrücke (Strasbourg/F)
Rheinau-Freistett (Gambsheim/F)
Iffezheim (Beinheim/F)
Weil am Rhein Palmrainbrücke (Huningue/F)
Neuenburg am Rhein Autobahn (Ottmarsheim/F)
Breisach (Neuf-Brisach/F)
B 9 Bienwald
B 38 Schweigen-Rechtenbach
L 700 Hornbach
BAB 6 Saarbrücken-Stiring Wendel Goldene Bremm
Hauptbahnhof Saarbrücken
B 243- Habkirchen-Frauenberg
Saarbrücken-Stiring Wendel Goldene Bremm-Metzer Straße
Überherrn-Creutzwald B 269n
Ein Überblick über die noch offenen Grenzübergangsschwellen aus Frankreich, Österreich, Dänemark und der Schweiz findet sich unter dem Link
Epp & Kühl
Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei
Coronavirus: Kurzarbeit in Frankreich
Epp & Kühl
Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei
Coronavirus: Die wirtschaftlichen Maßnahmen
Dienstag, den 17.03.2020
Frankreich:
Berechtigungsschein zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung (Berufspendlerverkehr)
Dieser Berechtigungsschein ist bis zum 31.03.2020 gültig und gilt ausschließlich für Einreisen aus Frankreich und der Schweiz in das Bundesland Baden-Württemberg.
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Donnerstag, den 27.06.2019
Frankreich:
Neue Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern: Die lang erwartete Vereinfachung der Regeln kommt doch noch nicht
Dienstag, den 05.02.2019
Mitarbeiterentsendung:
Die A1-Bescheinigung ist seit 2019 bei allen grenzüberschreitenden Einsätzen in der EU Pflicht
Montag, den 03.09.2018
Frankreich:
Gesetz zur Schaffung von Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen in Frankreich verabschiedet
Donnerstag, den 26.04.2018
Frankreich:
Wirtschaftsminister aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland drängen auf internationale Vereinbarung mit Frankreich über Erleichterungen für grenznahe Unternehmen.
Donnerstag, den 04.01.2018
Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich:
Erste Erleichterungen bei Auflagen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich in Sicht
Donnerstag, den 21.09.2017
Frankreich:
Straßburg führt Umweltplakette ein
Als Maßnahme gegen Feinstaubbelastung und hohe Ozonwerte führt Straßburg zum 1. November 2017 nach Paris, Lyon, Grenoble und Lille eine Umweltplakette für motorisierte Fahrzeuge ein. Sie gilt auch für ausländische Fahrzeuge - PKW, Motorräder, Lkw, und Busse - wenn sie an Tagen mit hoher Luftverschmutzung im Großraum Straßburg fahren möchten.
Freitag, den 31.03.2017
Frankreich:
Berufsausweis (Carte BTP) ist für ausländische Unternehmen im Baugewerbe nun bei Einsätzen in Frankreich verpflichtend
Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Unternehmen aus dem Baugewerbe, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Frankreich entsenden, im Vorfeld des Einsatzes einen Berufsausweis (Carte BTP) beantragen.
Freitag, den 03.03.2017
Frankreich: Auch im Falle von technischen Störungen des Online-Meldeverfahrens SIPSI keine Entsendemitteilung in Papierform mehr möglich –ansonsten drohen Bußgelder!
E I C - ONLINE-Seminar
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Aktuelles & Neuerungen bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreich
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Termin: | Dienstag | 26. Januar 2021 |
Uhrzeit: | 14:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 155 EUR zzgl. MwSt. |
Allgemeine Informationen zu unseren Online-Seminaren |
Grenzüberschreitende Einsätze
Zum Leistungsangebot deutscher Unternehmen in Frankreich zählen nicht nur Warenlieferungen sondern auch produktbegleitende Dienstleistungen wie Montagen, Wartungsarbeiten und Reparaturen sowie auch die Durchführung von Arbeiten im Bereich Bau- und Baunebengewerbe und andere Dienstleistungen. Diese Aktivitäten unterliegen weitaus komplexeren Regeln als Warenlieferungen. So müssen vor Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich einige steuerliche, entsende- und arbeitsrechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Im Baubereich ist darüber hinaus der Abschluss einer zehnjährigen Pflichtversicherung notwendig. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen, steuerlichen und administrativen Aspekte, die bei grenzüberschreiten Einsätzen in Frankreich zum Tragen kommen. mehr…
Vertriebsstrategien ohne Niederlassung in Frankreich
Der erste Schritt zur Bearbeitung eines Auslandsmarktes ist oft der Export. Der Vertrieb im Zielmarkt wird hierbei entweder an einen Importeur/Händler oder Kommissionär delegiert bzw. ein Handelsmittler wird mit der Vermittlung und Pflege von Geschäftskontakten beauftragt. Hier erfahren Sie, welche Vertriebskonstellationen für den französischen Markt in Frage kommen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierbei zu beachten sind. mehr…
Vertriebspartnersuche in Frankreich
Viele Mittelsständler wagen den Schritt auf den französischen Markt zunächst über einen Vertriebspartner vor Ort, der entweder die gesamte Vertriebsabwicklung übernimmt oder vornehmlich Kundenkontakte vermittelt und pflegt. Der Erfolg im Frankreichgeschäft steht und fällt mit der Auswahl des richtigen Vertriebspartners. Hier finden Sie praktische Informationen zur Vertriebspartnersuche in Frankreich. mehr…
Niederlassungsformen und Gesellschaftsrecht in Frankreich
Die optimale Umsetzung von Vertriebs- und Marketingstrategien lassen sich in Frankreich -wie in vielen anderen Auslandsmärkten auch am erfolgreichsten über eine eigene Niederlassung vor Ort realisieren. Als Formen für eine Marktpräsenz in Frankreich bieten sich die Zweigniederlassung, die Tochtergesellschaft bzw. alternativ ein nicht mit der deutschen Muttergesellschaft verbundenes Unternehmen sowie die Joint-Venture. Oft bevorzugen Investoren die Errichtung einer eigenständigen rechtlichen Einheit in Form einer Tochtergesellschaft bzw. eines von der deutschen Muttergesellschaft losgelösten Unternehmens. Bei zeitlich begrenzten Aktivitäten hingegen, kann die Errichtung einer Zweigniederlassung von Vorteil sein.
Hier finden Sie einen Überblick über die gängigsten Niederlassungsformen sowie die Grundlagen des französischen Gesellschaftsrechts. mehr…
Formelle Schritte zur Niederlassungsgründung in Frankreich
Die Gründung einer Niederlassung in Frankreich ist für EU-Unternehmen und EU-Bürger dank der Niederlassungsfreiheit sowie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer mit wenig administrativem Aufwand verbunden. Welche formellen Schritte vor der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Frankreich zu beachten sind, zeigt Ihnen unser Kurzüberblick. mehr…
Steuerliche Aspekte für Investoren
Beim Aufbau einer Niederlassung im Ausland kommen zwangsläufig steuerliche Erwägungen zum Tragen. Neben haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen sind immer auch die steuerlichen Konsequenzen der gewählten Niederlassungs- und Rechtsform unter Berücksichtigung der Bedürfnisse grenzüberschreitender Unternehmenskonstellationen zu bedenken. Beim Aufbau einer Vertriebsstruktur im Ausland gilt es daher immer das Steuerrecht im Sitzstaat der Muttergesellschaft, das Steuerrecht im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft sowie die einschlägigen DBA-Reglungen zu berücksichtigen.
Hier finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Belastungen für französische Niederlassungen deutscher Unternehmen. mehr…
Arbeitsrecht in Frankreich
Das Arbeitsrecht in Frankreich beruht auf dem Code du Travail sowie auf Verordnungen, Rechtsprechung und Tarifverträgen. Das französische Arbeitsrecht betrifft alle Arbeitnehmer, die in Frankreich einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen. In Frankreich spielen tarifvertragliche Bestimmungen eine wichtige Rolle und müssen bei der Ausführung und Beendigung von Arbeitsverträgen unbedingt berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es über 700 allgemeinverbindliche Tarifverträge in Frankreich. mehr…
Rechtliche Abwicklung von Geschäften in Frankreich
Trotz zahlreicher Harmonisierungsrunden im EU-Binnenmarkt gibt es in Europa noch immer ein Nebeneinander von 28 unterschiedlichen Rechtsordnungen
mit teilweise abweichenden Regelungsinhalten. Die Unkenntnis der unterschiedlichen Regelungsinhalte der einzelstaatlichen Rechtsordnungen kann zu Missverständnissen und Fehlern führen, die sich
ergebnismindernd auswirken. Hier finden Sie einen einführenden Überblick über die wichtigsten Regelungen für Warenverkäufe in Anlehnung an den französischen Code Civil und Code de Commerce.
mehr…
Geschäftskultur in der Grande Nation
Immer wieder scheitern Geschäfte zwischen Unternehmen diesseits und jenseits des Rheins an der interkulturellen Falle. Geschäftspotenzial wird unzureichend genutzt, weil potenzielle Geschäftspartner nicht den richtigen Draht zueinander finden. Denn zur optimalen Vorbereitung auf das Frankreich-Geschäft gehören nicht nur die Hard Facts sondern eben auch die Soft Facts, d.h. die Beschäftigung mit den soziokulturellen Besonderheiten der französischen Geschäftskultur.
Einige grundlegende Unterschiede zwischen der deutschen und der französischen Geschäftskultur beschreibt dieses Kapitel. mehr…
Wichtige Anlaufstellen und Internetadressen für das Frankreichgeschäft
Viele staatliche Stellen und Institutionen sowie private Anbieter geben Hilfestellung beim Markteinstieg und beim Geschäftsaufbau in Frankreich.
Wir haben für Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Ansprechpartnern
und Internetlinks zusammengefasst. mehr…
Erfolgreich zu Öffentlichen Aufträgen in Frankreich
Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Potenzial für leistungsfähige Unternehmen aller Branchen. Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. der Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen durch Regierungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts – wird auf 15 Mrd. Euro geschätzt bzw. 16% des Bruttoinlandsprodukts der Union. Seit der Einführung des EU-Binnenmarktes Anfang der 90er Jahre müssen größere Beschaffungsvorhaben europaweit ausgeschrieben werden, was Unternehmen neue Marktchancen eröffnet. Auch ist die Teilnahme an nationalen Ausschreibungen anderer EU-Länder möglich. Unternehmen der Region können insbesondere auch von Ausschreibungen in Frankreich profitieren. Hier sind nationale Besonderheiten und Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen in Frankreich zu berücksichtigen. mehr