Markterfolg im Frankreichgeschäft

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Frankreich ist Deutschlands wichtigster Absatzmarkt in Europa und rangiert auf der weltweiten Rangliste der deutschen Handelspartner auf Platz zwei. Attraktive Geschäftschancen finden deutsche Unternehmen heute in Frankreich zunehmend in den Wachstumsbranchen, welche diverse Nischenmärkte bieten. Deutsche Produkte und Dienstleistungen genießen in Frankreich aufgrund ihrer hohen Qualität und Zuverlässigkeit sowohl im B2B-Geschäft als auch im B2C-Geschäft ein ausgezeichnetes Renommee.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung. 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Christina Grewe

Geschäftsführerin

Telefon: 0651 / 97567-11

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E-Mail: grewe@eic-trier.de

 

 

 

 

Informationen und Dienstleistungen zum Zahlungsverkehr,

zur Zahlungssicherung sowie zur Eintreibung von Forderung

im Frankreichgeschäft

 

www.cic.fr

Mittwoch, 03.05.2023

Frankreich:

Anhebung des französischen Mindestlohns zum 1. Mai 2023

Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) liegt in Frankreich zum 1. Mai 2023 bei 11,52 EUR pro Stunde und auf Basis einer 35-Stunden Woche bei 1.747,20 EUR im Monat.

 

Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 90 % des SMIC, Jugendliche unter 17 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 80 % des SMIC. Weitere Informationen zum französischen Mindestlohn finden sich auch online unter: www.smic-horaire.com

Vollständige Meldung
PM_Frankreich_Anhebung_SMIC_Mai_2023.pdf
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Donnerstag, 05.01.2023

Frankreich:

Anhebung des französischen Mindestlohns zum 1. Januar 2023

Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) liegt in Frankreich zum 1. Januar 2023 bei 11,27 EUR pro Stunde und auf Basis einer 35-Stunden Woche bei 1.709,28 EUR im Monat.

Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 90 % des SMIC, Jugendliche unter 17 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung erhalten 80 % des SMIC. Weitere Informationen zum französischen Mindestlohn finden sich auch online unter: www.smic-horaire.com

Vollständige Meldung
PM_Frankreich_Anhebung_SMIC_2023.pdf
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Februar 2022

EPP Rechtsanwälte:

Kaufrecht, Verbraucherrecht und Umweltrecht in Frankreich – Was ändert sich 2022?

Der Beginn des neuen Jahres ist in Frankreich von zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen geprägt, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Viele der Neuerungen wurden durch das Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 zur Bekämpfung der Verschwendung und zur Kreislaufwirtschaft eingeführt (“Loi relative à la lutte contre le gaspillage et à l’économie circulaire“, kurz „Loi AGEC“). Die Reform betrifft insbesondere den Verbraucherschutz und das Umweltrecht in Frankreich. Sie führt zu zahlreichen Änderungen, die Hersteller und Händler, die Produkte nach Frankreich liefern, beachten müssen. Auch Online-Händler sind hiervon betroffen.

Vollständige Meldung
Februar 2022_Kaufrecht Verbraucherrecht [...]
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Mittwoch, den 02.02.2022

Mobilitätspaket der EU - neue Entsendeauflagen bei Transporten in der EU

Am 2. Februar 2022 sind die neuen Vorgaben des EU-Mobilitätspakt (RL 2020/ 1057 EU) für Entsendungen im Transportsektor innerhalb der EU in Kraft getreten.

Vollständige Meldung
PM_Mobilitätspaket_EU_2022.pdf
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E I C - Webinar - Reihe

 

Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz

 

Termin: 5. + 6. + 7. September 2023
Uhrzeit: siehe Einladungsflyer
Ort: Webinar
Teilnehmerentgelt: 315 € für alle Webinare, 275 € für vier Webinare, 235 € für drei Webinare, 195 € für zwei Webinare und für 155 € ein Webinar jeweils zzgl. MwSt. zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Die Einführung am 5. September 2023 ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten.

E I C - Webinar - Reihe

 

Arbeitsrecht in Frankreich - Webinarreihe in 3 Modulen

 

Termin: 14., 21. & 28. November 2023
Uhrzeit: 14.00 Uhr - ca. 16.30 Uhr
Ort: Webinar-Reihe
Teilnehmerentgelt:

315 € zzgl. MwSt./ gesamter Kurs

165 € zzgl. MwSt./Modul

Grenzüberschreitende Einsätze

Zum Leistungsangebot deutscher Unternehmen in Frankreich zählen nicht nur Warenlieferungen sondern auch produktbegleitende Dienstleistungen wie Montagen, Wartungsarbeiten und Reparaturen sowie auch die Durchführung von Arbeiten im Bereich Bau- und Baunebengewerbe und andere Dienstleistungen. Diese Aktivitäten unterliegen weitaus komplexeren Regeln als Warenlieferungen. So müssen vor Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich einige steuerliche, entsende- und arbeitsrechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Im Baubereich ist darüber hinaus der Abschluss einer zehnjährigen Pflichtversicherung notwendig. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen, steuerlichen und administrativen Aspekte, die bei grenzüberschreiten Einsätzen in Frankreich zum Tragen kommen. mehr…



Vertriebsstrategien ohne Niederlassung in Frankreich

Der erste Schritt zur Bearbeitung eines Auslandsmarktes ist oft der Export. Der Vertrieb im Zielmarkt wird hierbei entweder an einen Importeur/Händler oder Kommissionär delegiert bzw. ein Handelsmittler wird mit der Vermittlung und Pflege von Geschäftskontakten beauftragt. Hier erfahren Sie, welche Vertriebskonstellationen für den französischen Markt in Frage kommen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierbei zu beachten sind. mehr…



Vertriebspartnersuche in Frankreich

Viele Mittelsständler wagen den Schritt auf den französischen Markt zunächst über einen Vertriebspartner vor Ort, der entweder die gesamte Vertriebsabwicklung übernimmt oder vornehmlich Kundenkontakte vermittelt und pflegt. Der Erfolg im Frankreichgeschäft steht und fällt mit der Auswahl des richtigen Vertriebspartners. Hier finden Sie praktische Informationen zur Vertriebspartnersuche in Frankreich. mehr…



Niederlassungsformen und Gesellschaftsrecht in Frankreich

Die optimale Umsetzung von Vertriebs- und Marketingstrategien lassen sich in Frankreich -wie in vielen anderen Auslandsmärkten auch am erfolgreichsten über eine eigene Niederlassung vor Ort realisieren. Als Formen für eine Marktpräsenz in Frankreich bieten sich die Zweigniederlassung, die Tochtergesellschaft bzw. alternativ ein nicht mit der deutschen Muttergesellschaft verbundenes Unternehmen sowie die Joint-Venture. Oft bevorzugen Investoren die Errichtung einer eigenständigen rechtlichen Einheit in Form einer Tochtergesellschaft bzw. eines von der deutschen Muttergesellschaft losgelösten Unternehmens. Bei zeitlich begrenzten Aktivitäten hingegen, kann die Errichtung einer Zweigniederlassung von Vorteil sein.

Hier finden Sie einen Überblick über die gängigsten Niederlassungsformen sowie die Grundlagen des französischen Gesellschaftsrechts. mehr…



Formelle Schritte zur Niederlassungsgründung in Frankreich

Die Gründung einer Niederlassung in Frankreich ist für EU-Unternehmen und EU-Bürger dank der Niederlassungsfreiheit sowie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer mit wenig administrativem Aufwand verbunden. Welche formellen Schritte vor der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Frankreich zu beachten sind, zeigt Ihnen unser Kurzüberblick. mehr…



Steuerliche Aspekte für Investoren

Beim Aufbau einer Niederlassung im Ausland kommen zwangsläufig steuerliche Erwägungen zum Tragen. Neben haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen sind immer auch die steuerlichen Konsequenzen der gewählten Niederlassungs- und Rechtsform unter Berücksichtigung der Bedürfnisse grenzüberschreitender Unternehmenskonstellationen zu bedenken. Beim Aufbau einer Vertriebsstruktur im Ausland gilt es daher immer das Steuerrecht im Sitzstaat der Muttergesellschaft, das Steuerrecht im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft sowie die einschlägigen DBA-Reglungen zu berücksichtigen.

Hier finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Belastungen für französische Niederlassungen deutscher Unternehmen. mehr…



Arbeitsrecht in Frankreich

Das Arbeitsrecht in Frankreich beruht auf dem Code du Travail sowie auf Verordnungen, Rechtsprechung und Tarifverträgen. Das französische Arbeitsrecht betrifft alle Arbeitnehmer, die in Frankreich einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen. In Frankreich spielen tarifvertragliche Bestimmungen eine wichtige Rolle und müssen bei der Ausführung und Beendigung von Arbeitsverträgen unbedingt berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es über 700 allgemeinverbindliche Tarifverträge in Frankreich. mehr…



Rechtliche Abwicklung von Geschäften in Frankreich

Trotz zahlreicher Harmonisierungsrunden im EU-Binnenmarkt gibt es in Europa noch immer ein Nebeneinander von 28 unterschiedlichen Rechtsordnungen
mit teilweise abweichenden Regelungsinhalten. Die Unkenntnis der unterschiedlichen Regelungsinhalte der einzelstaatlichen Rechtsordnungen kann zu Missverständnissen und Fehlern führen, die sich ergebnismindernd auswirken. Hier finden Sie einen einführenden Überblick über die wichtigsten Regelungen für Warenverkäufe in Anlehnung an den französischen Code Civil und Code de Commerce.  mehr…



Geschäftskultur in der Grande Nation

Immer wieder scheitern Geschäfte zwischen Unternehmen diesseits und jenseits des Rheins an der interkulturellen Falle. Geschäftspotenzial wird unzureichend genutzt, weil potenzielle Geschäftspartner nicht den richtigen Draht zueinander finden. Denn zur optimalen Vorbereitung auf das Frankreich-Geschäft gehören nicht nur die Hard Facts sondern eben auch die Soft Facts, d.h. die Beschäftigung mit den soziokulturellen Besonderheiten der französischen Geschäftskultur.

Einige grundlegende Unterschiede zwischen der deutschen und der französischen Geschäftskultur beschreibt dieses Kapitel.  mehr…



Wichtige Anlaufstellen und Internetadressen für das Frankreichgeschäft

Viele staatliche Stellen und Institutionen sowie private Anbieter geben Hilfestellung beim Markteinstieg und beim Geschäftsaufbau in Frankreich.

Wir haben für Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Ansprechpartnern

und Internetlinks zusammengefasst. mehr…



Erfolgreich zu Öffentlichen Aufträgen in Frankreich

Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Potenzial für leistungsfähige Unternehmen aller Branchen. Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. der Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen durch Regierungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts – wird auf 15 Mrd. Euro geschätzt bzw. 16% des Bruttoinlandsprodukts der Union. Seit der Einführung des EU-Binnenmarktes Anfang der 90er Jahre müssen größere Beschaffungsvorhaben europaweit ausgeschrieben werden, was Unternehmen neue Marktchancen eröffnet. Auch ist die Teilnahme an nationalen Ausschreibungen anderer EU-Länder möglich. Unternehmen der Region können insbesondere auch von Ausschreibungen in Frankreich profitieren. Hier sind nationale Besonderheiten und Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen in Frankreich zu berücksichtigen. mehr