Niederlassungsgründung in Belgien

Niederlassungsformen und Gründungsprozess

©Brad Pict - fotolia.com

Ausländischen Unternehmern stehen in Belgien zur Ausübung ihrer Geschäftsaktivitäten u. a. die Gründung einer Zweigniederlassung, einer Tochtergesellschaft oder eines unabhängigen Unternehmens zur Verfügung. Eine Vielzahl der ausländischen Investoren wählt die Tochter-gesellschaft als Niederlassungsform. Die Wahl der Niederlassungsform hat Auswirkungen auf die administrativen Schritte des Gründungsprozesses sowie die Gründungskosten. Für die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. unabhängigen Unternehmen stehen Investoren in Belgien wie in Deutschland verschiedene Formen der Kapital- und Personengesellschaften zur Verfügung.

 

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.



Ihre Ansprechpartnerin:

Christina Grewe

Geschäftsführerin

Telefon: 0651 / 97567-11

Telefax: 0651 / 97567-33

E-Mail: grewe@eic-trier.de