Grenzüberschreitende Einsätze in Belgien
Belgien ist für Deutschland einer der beliebtesten Handelspartner -Rang neun unter den Absatz- und Beschaffungsmärkten. Zum Leistungsangebot deutscher Unternehmen in Belgien zählen jedoch nicht nur die reinen Warenlieferungen sondern auch verstärkt die grenzüberschreitende Durchführung von produktbegleitenden Dienstleistungen wie Montagen, Reparaturen und Wartungsarbeiten sowie auch die Durchführung von Arbeiten im Bereich Bau- und Baunebengewerbe. Diese Tätigkeiten unterliegen weitaus komplexeren Regeln als einfache Warenlieferungen. So ist die Durchführung von Werklieferungen und sonstigen Leistungen an diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen geknüpft. Zu beachten sind regelmäßig die Meldepflicht der entsandten Arbeitnehmer im Rahmen der LIMOSA-Meldung, die Schutz-vorschriften des lokalen Arbeitsrechts sowie die korrekte umsatzsteuerliche Abwicklung der Lieferungen und sonstigen Leistungen. Zudem verlangen die örtlichen Behörden in Belgien einen Befähigungsnachweis für einige Gewerbe und fordern ein aufwendiges Zulassungsverfahren für Bauunternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten. Länger andauernde Einsätze sowie häufige Arbeitnehmereinsätze können zudem eine beschränkte Steuerpflicht in Belgien auslösen.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.
EIC-Leitfaden |
Mitarbeitereinsätze in der EU - zusätzliche Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie beachten
Stand: 09.04.2021
Kurzübersicht_Einsätze_EU_Corona_Maßnahm[...]
PDF-Dokument [228.0 KB]
Mittwoch, 17.02.2021
Beantragung der A1-Bescheinigung für Mehrfachbeschäftigung jetzt nur noch im Online-Verfahren
Seit dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beschäftigte, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaten eingesetzt werden, ausschließlich im Rahmen des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens A1 an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln (§ 106 SGB IV).
E I C - Webinar - Reihe
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Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz
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Termin: | 5. + 6. + 7. September 2023 |
Uhrzeit: | siehe Einladungsflyer |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 315 € für alle Webinare, 275 € für vier Webinare, 235 € für drei Webinare, 195 € für zwei Webinare und für 155 € ein Webinar jeweils zzgl. MwSt. zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Die Einführung am 5. September 2023 ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten. |