Arbeitsrecht in Belgien
Das Arbeitsrecht in Belgien beruht auf dem Gesetz über arbeitsrechtliche Verträge vom 3. Juli 1978 (La loi du 3 juillet 1978 relative aux contrats de travail), dem belgischen Code Civil sowie dem Arbeitsgesetz vom 16. März 1971 (La loi du 16 mars 1971 sur le travail). Hinzu kommen Verordnungen, Rechtsprechung und tarifvertragliche Vorgabe. Das belgische Arbeitsrecht betrifft alle Arbeitnehmer, die in Belgien einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen. Deutsche Unternehmen, die in ihrer belgischen Niederlassung Arbeitnehmer beschäftigen, sollten sich daher mit den Besonderheiten des belgischen Arbeitsrechts unbedingt vertraut machen. Denn das belgische Arbeitsrecht weicht in einigen Regelungsfeldern vom deutschen Arbeitsrecht ab. Deutsche Unternehmen, die im Rahmen von vorübergehenden grenzüberschreitenden Einsätzen, Arbeitskräfte nach Belgien entsenden, müssen sich zumindest an die zwingenden Schutz-vorschriften des belgischen Arbeitsrechts halten.
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Grundlagen des belgischen Arbeitsrechts, ersetzt jedoch in keinem Fall eine rechtliche Beratung. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Belgien sind auch im Internet zugänglich unter www.belgium.be, www.moniteur.be sowie der Seite des Service publique fédéral Emploi, Travail et Concertation Sociale www.emploi.belgique.be.
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