Markterfolg in Belgien
Belgien ist für Deutschland einer der beliebtesten Handelspartner und belegt Rang zehn unter den weltweiten Absatzmärkten. Für Belgien ist Deutschland der wichtigste Absatzmarkt und nach den Niederlanden der wichtigste Beschaffungsmarkt. Belgien bietet interessante Absatzchancen v. a. im Bausektor sowie in den Bereichen Maschinenbau, Medizintechnik und Life Sciences, Umwelttechnik und Ernährung. Trotz der interessanten Rahmenbedingungen für Geschäfte in Belgien ist eine gründliche Vorbereitung für den Markterfolg im Nachbarland unerlässlich.
Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammen-gestellt. Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die EIC Trier GmbH keine Gewähr. Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche Beratung.
EIC-Leitfaden | „Mitarbeitereinsätze in Belgien“ |
EIC-Leitfaden |
Mitarbeitereinsätze in der EU - zusätzliche Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie beachten
Stand: 09.04.2021
Kurzübersicht_Einsätze_EU_Corona_Maßnahm[...]
PDF-Dokument [228.0 KB]
Mittwoch, 17.02.2021
Beantragung der A1-Bescheinigung für Mehrfachbeschäftigung jetzt nur noch im Online-Verfahren
Seit dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beschäftigte, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaten eingesetzt werden, ausschließlich im Rahmen des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens A1 an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln (§ 106 SGB IV).
E I C - Webinar - Reihe
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Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz
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Termin: | 5. + 6. + 7. September 2023 |
Uhrzeit: | siehe Einladungsflyer |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 315 € für alle Webinare, 275 € für vier Webinare, 235 € für drei Webinare, 195 € für zwei Webinare und für 155 € ein Webinar jeweils zzgl. MwSt. zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Die Einführung am 5. September 2023 ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten. |
Grenzüberschreitende Einsätze in Belgien
Die grenzüberschreitende Durchführung von Arbeiten und sonstigen Dienstleistungen erfordert in Belgien diverse Meldepflichten wie zum Beispiel die LIMOSA-Meldung sowie auch die Beachtung der groben arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sowie bei einigen Gewerken die Erbringung eines Befähigungsnachweises. Zudem ist bei einigen Leistungen auch eine umsatzsteuerliche Registrierung vor Ort erforderlich. Hier finden Sie einen Überblick über die steuerlichen, rechtlichen und administrativen Vorgaben für die reibungslose Abwicklung von grenzüberschreitenden Einsätzen in Belgien. mehr
Niederlassungsgründung in Belgien: Niederlassungsformen und Gründungsprozess
Die optimale Umsetzung von Vertriebs- und Marketingstrategien und somit die effektive Nutzung von Marktpotenzial lassen sich wie in vielen Auslands-märkten auch in Belgien am Besten über eine eigene Niederlassung vor Ort realisieren. Als Niederlassungsformen stehen grundsätzlich die Zweig-niederlassung, die Tochtergesellschaft sowie ein unabhängiges Unternehmen zur Wahl. Im Allgemeinen bevorzugen Investoren insbesondere bei länger-fristigen Marktaktivitäten die Errichtung einer eigenständigen rechtlichen Einheit in Form einer Tochtergesellschaft. Bei zeitlich begrenzten Aktivitäten, hingegen, kann die Errichtung einer Zweigniederlassung von Vorteil sein. Hier finden Sie einen Überblick über die gängigsten Niederlassungsformen sowie Informationen zu den einzelnen Formen der Handelsgesellschaften. mehr
Steuerliche Aspekte für Investoren in Belgien
Beim Aufbau einer Marktpräsenz im Ausland kommen zwangsläufig steuerliche Erwägungen zum Tragen und sind bei der Auswahl des Vertriebssystems zu berücksichtigen. Wir haben Ihnen in diesem Kapitel einen Überblick mit den wichtigsten Informationen zur direkten Besteuerung in Belgien zusammengestellt. mehr
Arbeitsrecht in Belgien
Das Arbeitsrecht in Belgien beruht auf dem Gesetz über arbeitsrechtliche Verträge vom 3. Juli 1978 sowie dem Arbeitsgesetz vom 16. März 1971. Die Schutzvorschriften des belgischen Arbeitsrechts sind für alle deutschen Unternehmen anwendbar, die in Belgien Arbeitskräfte beschäftigen. Einige zwingende Schutzvorschriften des belgischen Arbeitsrechts gelten zudem auch für deutsche Unternehmen, die Arbeitskräfte nach Belgien im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen entsenden. Die wichtigsten Informationen zum Arbeitsrecht in Belgien finden Sie in diesem Kapitel. mehr
Geschäftspartnersuche
Für die Suche nach Geschäfts- und Kooperationspartnern in Belgien stehen deutschen Unternehmen verschiedene Instrumente und Anlaufstellen zur Verfügung. Hier finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner und Instrumente zur Geschäftspartnersuche in Belgien. mehr
Wichtige Anlaufstellen und Internetadressen für das Belgien-Geschäft
Viele staatliche Stellen und Institutionen sowie private Anbieter geben Hilfestellung beim Markteinstieg und beim Geschäftsaufbau in Belgien. Wir haben für Sie eine Liste mit den wichtigsten Adressen und Internetlinks zusammengefasst. mehr
Erfolgreich zu Öffentlichen Aufträgen in Belgien
Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Potenzial für leistungsfähige Unternehmen aller Branchen. Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. der Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen durch Regierungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts – wird auf 15 Mrd. Euro geschätzt bzw. 16% des Bruttoinlandsprodukts der Union. Seit der Einführung des EU-Binnenmarktes Anfang der 90er Jahre müssen größere Beschaffungsvorhaben europaweit ausgeschrieben werden, was Unternehmen neue Marktchancen eröffnet. Auch ist die Teilnahme an nationalen Aus- schreibungen anderer EU-Länder möglich. Unternehmen der Region können insbesondere auch von Ausschreibungen in Belgien profitieren. Hier sind nationale Besonderheiten und Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen in Belgien zu berücksichtigen. mehr