EIC-Dienstleistungen für die rechtssichere Abwicklung von Mitarbeitereinsätzen in der EU und der Schweiz
Mit der Umsetzung der RL 2014/ 67 EU sowie der RL 2018/ 957 sind auch die Entsendeauflagen in den grenznahen Märkten Belgien, Frankreich und Luxemburg sowie auch fast allen andern EU-Ländern verschärft worden. So müssen Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen ins EU-Ausland schicken, eine Entsendemitteilung abgeben, diverse Unterlagen für Kontrollzwecke bereitstellen sowie auch einen Ansprechpartner für die Kontrollbehörden im Zielmarkt benennen. Weitere Auflagen sind zudem im Bau- und Baunebengewerbe einzuhalten.
Ziel der Auflagen ist die Vermeidung von Sozialdumping. D. h. die EU-Mitglied-staaten überprüfen stichprobenhaft, ob sich die entsendenden Unternehmen
an die anwendbaren arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sowie an die als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben des Zielmarktes halten. Bei Nichtbeachtung der Entsendeauflagen sowie der anwendbaren arbeits-rechtlichen Schutzvorschriften kommt es zur Verhängung von Bußgeldern.
Die EIC Trier GmbH informiert in Beratungen und Veranstaltungen über die Entsendeauflagen in diversen EU-Märkten sowie der Schweiz und leistet gegen Entgelt Hilfestellung bei der Umsetzung der administrativen Auflagen. Die Abwicklung von Entsendeauflagen in weiteren EU-Märkten kann auf Anfrage erfolgen.
Belgien
- Abgabe der LIMOSA-Meldung
- Beantragung der ZUD-Nummer
Frankreich
- Abgabe der SIPSI-Meldung
- Beantragung der Carte BTP
Österreich
- Abgabe der ZKO3-Meldung
Schweiz
- Abgabe der Entsendemitteilung
Dänemark
- Abgabe der Entsendemitteilung
Luxemburg
- Jährliche Vorabmeldung beim Luxemburger Wirtschaftsministerium
- Beantragung der Mehrwertsteuernummer
Freitag, den 03.04.2020
Grenzüberschreitende Einsätze in der EU und der Schweiz -
Auflagen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie
Dienstag, den 05.02.2019
Mitarbeiterentsendung:
Die A1-Bescheinigung ist seit 2019 bei allen grenzüberschreitenden Einsätzen in der EU Pflicht