Informationen zum Vergaberecht
Die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen erfolgt nach den Regeln des Vergaberechts. Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen dem europäischen Vergaberecht (EU-Wettbewerbsrecht).
Die EU-Schwellenwerte betragen aktuell:
- für Bauaufträge 5.382.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 215.000 Euro
- für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
431.000 Euro
- für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 140.000 Euro
Das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte ist durch die drei EU-Vergaberichtlinien von 2014 harmonisiert:
- Richtlinie 2014/24/EU über die Vergabe öffentlicher Aufträge („klassische Richtlinie“)
- Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste (Sektorenrichtlinie)
- Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen (Konzessions-Richtlinie)
Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen dem nationalen Vergaberecht. Hier sind länderspezifische Besonderheiten und Zulassungsvoraussetzungen für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen. Die vorliegenden Leitfäden sollen Unternehmen bei der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren in Deutschland und in anderen EU-Ländern unterstützen.
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In Bearbeitung |
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EIC-Leitfaden | "Vergaberecht und Insolvenz" |
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EIC-Leitfaden | „Mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe" |
EIC-Leitfaden | Vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung und Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz |
EIC-Dienstleistungen |
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Seit dem 18. März 2023 müssen alle Unternehmen ihre Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags als strukturierte elektronische Rechnungen (d.h. im XML-Format) ausstellen und übermitteln. Die Unternehmen können ihre elektronischen Rechnungen entweder über Peppol (Pan European Public Procurement OnLine) oder über zwei Online-Formulare, die auf der Webseite MyGuichet.lu verfügbar sind, übermitteln.
Merkblatt_Elektronische_Rechnung_Luxembu[...]
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Mittwoch, 08.03.2023
Befragung im Rahmen der Evaluation der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021
Am 1. Juni 2021 trat die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit wurde in Rheinland-Pfalz erstmals eine Möglichkeit zur wirksamen Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen eines strukturierten Nachprüfungsverfahren geschaffen.
Nach § 12 der Landesverordnung sollen die Anwendung und Auswirkungen der Bestimmungen über das Nachprüfverfahren nach §§ 1 und 2 und den §§ 4 bis 11 der Landesverordnung bis zum 30. Juni 2023 durch das zuständige Ministerium überprüft werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Evaluierung ist die Befragung der Personengruppen (Unternehmen, öffentliche Auftraggeber), welche an einem Nachprüfungsverfahren beteiligt sein können. Daher möchten wir Sie bitten, den Fragebogen auszufüllen und bis spätestens zum 29. März 2023 an luebeck@eic-trier.de zurückzusenden.
Wir würden uns über eine rege Teilnahme an der Befragung freuen.
Bitte beachten Sie insoweit auch die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO zum Fragebogen.
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Dienstag, 10.08.2021
Rheinland-Pfalz: Flutkatastrophe
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz stellt staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor bisher noch nicht dagewesene Herausforderungen. Zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der Infrastruktur wird eine Vielzahl von Beschaffungen (Liefer-, Dienst- und Bauleistungen) erforderlich, die sehr schnell, effizient und rechtssicher durchgeführt werden müssen. Zur Beschleunigung der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe in den betroffenen Landkreisen sollen die diesbezüglichen Vergabeverfahren im Land Rheinland-Pfalz bis zum 31. Dezember 2021 vereinfacht werden. Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, die unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der Flutkatastrophe beitragen, können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Vor Inanspruchnahme dieser Vereinfachung ist zu prüfen, ob Bedarfsgegenstände über bestehende Rahmenverträge bezogen werden können. Für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen zur Anwendung kommen können. Zu den vergaberechtlichen Vereinfachungen hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 19. Juli ein Rundschreiben herausgegeben.
Mittwoch, 31.03.2021
Rheinland-Pfalz: Einführung der strukturierten Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte
In Rheinland-Pfalz wurde eine „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ beschlossen, die am 1. Juni 2021 in Kraft tritt. Dadurch wird eine wirksame Möglichkeit zur Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte eröffnet. Die zuständige zentrale Nachprüfbehörde wird beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Reinland-Pfalz eingerichtet. Es wurden Prüfungswertgrenzen eingeführt, damit nur wirtschaftlich bedeutsame öffentliche Aufträge einer möglichen Nachprüfung unterfallen.
Mittwoch, 08.07.2020
Corona-Krise: Vergaberechtliche Vereinfachungen
Damit die im Corona-Konjunkturpaket vorgesehenen Investitionsfördermaßnahmen schnell und unbürokratisch in konkrete Projekte umgesetzt werden können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 8. Juli 2020 temporäre vergaberechtliche Erleichterungen zur beschleunigten Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Bundesverwaltung bekannt gegeben, die noch bis Ende 2021 gelten. Auch auf Bundeslandebene gibt es vergaberechtliche Vereinfachungen. Es werden vor allem die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben erhöht. Die Wertgrenzenerhöhung gilt für Rheinland-Pfalz noch bis zum 31. Dezember 2021.
Handlungsleitlinien_Vergaberecht_Corona.[...]
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Rundschreiben Konjunkturförderung Verlän[...]
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Dienstag, 21.04.2020
Covid-19-Pandemie: Rundschreiben Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Covid-19-Pandemie: Bauvertragliche Fragen
2020_03_23_BWI7-70406_211_Bauvertragsrec[...]
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COVID-19-Pandemie: Vergaberechtliche Fragen
2020_03_27_BWI7_70406_211_Bauvergaberech[...]
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Donnerstag, den 26.03.2020
Corona-Krise: Vergaberechtliche Vereinfachungen
Um die schnelle und effiziente Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem Rundschreiben auf vergaberechtliche Handlungsspielräume hingewiesen. Auch das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat ein Rundschreiben herausgegeben.
200319 RS BMWi Dringlichkeitsvergabe Cor[...]
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RdSchr MWVLW Vergaberecht Corona-Pandemi[...]
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E I C - Online - S E M I N A R
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Einsatz von Subunternehmen. Haftungsrisiken vermeiden
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Termin: | 13. Juni 2023 |
Uhrzeit: | 9:30 Uhr - 13:00 Uhr |
Ort: | Webinar |
Teilnehmerentgelt: | 175 EUR zzgl. MwSt. |
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